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Tätlicher Angriff in Königslutter – Polizeibeamter verletzt und nicht dienstfähig

Am Dienstagmittag wurde ein 60 Jahre alter Beamter des Polizeikommissariats Königslutter in der Helmstedter Straße im Rahmen einer Identitätsfeststellung von einem 32-jährigen Monteur tätlich angegriffen und dabei verletzt. Vorausgegangen war eine Trunkenheitsfahrt des Monteurs.

Ein Zeuge verständigte am Dienstagmittag die Polizei, da ihm auf der Bundesstraße 1 von Helmstedt in Richtung Königslutter ein Pkw aufgefallen war, dessen Fahrer in starken Schlangenlinien und teilweise auch in die Gegenfahrbahn gefahren sei. Nur dem Zufall war es zu verdanken, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sei.

Eine Streifenbesatzung konnte den Pkw in Sunstedt anhalten und den Fahrer kontrollieren. Dabei stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem in Polen wohnenden Monteur fest. Ein freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Wert von 1,82 Promille. Da der Monteur keine Ausweispapiere bei sich hatte, fuhren die Beamten mit ihm in seine Unterkunft. Bei der Überprüfung seiner Personalien zeigte sich der 32-Jährige unkooperativ und verweigerte die Aushändigung seines Ausweises. Als der 60-jährige Polizeibeamte den Ausweis ergreifen wollte, griff der Monteur den Beamten unvermittelt an und schlug ihm ins Gesicht, wobei er diesen nicht unerheblich verletzte. Die Beamten setzten Reizstoff ein, um weitere Angriffe abzuwehren. Im weiteren Verlauf gelang es den Polizeibeamten den Monteur mit einfacher körperlicher Gewalt unter starker Gegenwehr zu Boden bringen und ihm die Handfesseln anzulegen. Dabei wurde ein 39-jähriger Beamter leicht verletzt. Der Monteur wurde durch den Einsatz des Reizstoffes leicht verletzt und von einer alarmierten Rettungswagenbesatzung medizinisch versorgt.

Bei dem 32-Jährigen wurde aufgrund seiner Trunkenheitsfahrt eine Blutprobe angeordnet, die in der Klinik in Helmstedt entnommen wurde. Der Führerschein des Monteurs wurde beschlagnahmt. Im Anschluss wurde der 32-Jährige auf richterliche Anordnung dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt.

Der 60-jährige Polizeibeamte musste im Krankenhaus behandelt werden und ist vorerst nicht dienstfähig.