In verschiedenen Medien ist in den vergangenen Tagen über einen Vorfall in Königslutter berichtet worden. Danach sollen zwei 14-Jährige in Königslutter einen 13-Jährigen misshandelt und sexuell missbraucht haben. Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, wurde die Tat gefilmt und die Aufnahme in sozialen Medien verbreitet. In diesem Zusammenhang sind in der Bevölkerung viel Unverständnis und Fragen entstanden. Der Landkreis Helmstedt bezieht dazu in Absprache mit allen beteiligten Behörden gemeinsam mit der Stadt Königslutter Stellung. Die Stellungnahme drucken wir hier im Wortlaut ab.
- Was ist bekannt?
Der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist das Geschehen in vollem Umfang bekannt. Die Ermittlungen laufen. Wie in allen rechtsstaatlichen Verfahren sind während der laufenden Ermittlungen die Rechte aller Beteiligten zu wahren, dies gilt insbesondere, um den Schutz von Opfern zu gewährleisten. Des Weiteren können und wollen der Landkreis sowie andere beteiligte Behörden keine Details zum Geschehen oder zu Personen preisgeben oder bewerten. Dies ist wichtig, um die Ermittlungen und auch ein mögliches späteres Gerichtsverfahren nicht zu gefährden. - Wer sind die mutmaßlichen Täter?
Die zwei Beschuldigten sind zwei 14-jährige Jugendliche, das Opfer ein 13-Jähriger, alle drei mit Migrationshintergrund und wohnhaft in Königslutter. Der Polizei und Staatsanwaltschaft sind die Identitäten bekannt. Aus oben genannten Gründen können keine weiteren Angaben gemacht werden. - Warum sind die mutmaßlichen Täter auf freiem Fuß?
Bei minderjährigen Beschuldigten gelten per Gesetz besondere Schutzrechte. Eine Untersuchungshaft ist für Minderjährige unter 16 Jahren laut § 72 Jugendgerichtsgesetz nur unter besonderen Voraussetzungen vorgesehen, die die Staatsanwaltschaft in diesem Fall bisher nicht erfüllt sieht. Das Jugendamt und die Polizei haben keine rechtliche Handhabe, zum Beispiel Kinder in Obhut zu nehmen, wenn dies nicht von einem Gericht angeordnet wird oder die sorgeberechtigten Eltern dem nicht zustimmen. - Wie sollen Eltern oder Kinder und Jugendliche mit dem verbreiteten Video von der Tat umgehen?
Das Verbreiten von Videos mit kinderpornografischem Inhalt stellt eine schwere Straftat dar. Alle Fälle der Verbreitung solcher Videos werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Das bedeutet, dass die Polizei alle elektronischen Speichermedien und Geräte in dem Haushalt, von dem ein solches Video geteilt wurde, beschlagnahmen und auswerten wird. Diese Ermittlungen können mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Gefängnisstrafe nicht unter einem Jahr. Das gilt auch für die Weiterleitung des Videos innerhalb der Familie (an Eltern), an Lehrer oder an die Polizei. Dies ist auch nicht notwendig, da das vorhandene Videomaterial von den Ermittlungsbehörden bereits gesichert wurde. Wer das Video oder einen Link zum Video zugeschickt bekommt, sollte entweder das betroffene Gerät persönlich zur Polizei bringen und diese Tat anzeigen oder das Video sofort löschen. - Was tun die Behörden?
Alle beteiligten Behörden schöpfen die ihnen rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel aus. Das Jugendamt bietet allen Beteiligten Hilfe an und prüft sehr zeitnah, welches Vorgehen rechtlich möglich ist. Auch die Landesschulbehörde ist eingeschaltet. Das Opfer wird auf eigenen Wunsch unabhängig von dem Vorfall seit einigen Monaten an einer anderen Schule unterrichtet als die mutmaßlichen Täter. Die Polizei hat bereits an mehreren Schulen im Landkreis Aufklärung zur Verbreitung strafbewährter Videos und Bilder geleistet und wird dies weiter tun. Den Jugendlichen in Königslutter am Elm steht darüber hinaus die Stadtjugendpflege zur Seite. - Schlussappell
Alle beteiligten Behörden in der Stadt Königslutter am Elm und im Landkreis Helmstedt sowie Schulen und Polizei richten einen eindringlichen Appell an die Bevölkerung: Auch wenn in einem solchen Fall Wut und Fassungslosigkeit eine verständliche Reaktion sind – Bitte lassen Sie Polizei und Strafverfolgungsbehörden ihre Arbeit erledigen. Seien Sie aufmerksam und wenden Sie sich im Zweifel an die zuständigen Stellen oder die Polizei, wenn Sie eine Gefahr erkennen oder befürchten. Sprechen Sie mit ihren Kindern über deren Erlebnisse und Ängste sowie mit Lehrerinnen und Lehrern über Möglichkeiten der Aufklärung. Beteiligen Sie sich auch in sozialen Medien nicht an Aufrufen zur Selbstjustiz oder am Verbreiten von Gerüchten oder Vorverurteilungen.