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Widerspruch Datenübermittlung

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können freiwillig Wehrdienst leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über einen freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staats­angehörigkeit, die im Jahr darauf volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Widersprüche können schriftlich oder persönlich bei der Samtgemeinde Elm-Asse eingelegt werden.