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Warnung vor der Geflügelpest

Influenzaviren in Wildvögeln und Geflügelhaltungen, umgangssprachlich Geflügelpest, sind in Norddeutschland auf dem Vormarsch. Im Landkreis Wolfenbüttel und in der Region sind allerdings noch keine Viren dieser Art nachgewiesen worden. Dennoch appelliert die Veterinärabteilung des Landkreises Wolfenbüttel an die Geflügelhalter, aufmerksam zu sein und Hygienevorschriften streng einzuhalten.

Das Friedrich-Löffler-Institut berichtet seit Oktober über diverse Fälle von Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste, die an der Geflügelpest erkrankt sind. Anfang November folgte ein erstmaliger Ausbruch in einer kleinen Geflügelhaltung an der Nordsee. Vor dem Hintergrund des hochdynamischen Geschehens schätzt das Friedrich-Löffler-Institut die Verbreitungsgefahr zurzeit als hoch ein.

Im Landkreis Wolfenbüttel sind bisher weder bei Wild- noch bei Hausgeflügel Geflügelpest-Fälle aufgetreten. Es besteht zurzeit auch noch keine Stallpflicht. Allerdings sind die Geflügelhalter in der Stadt und dem Landkreis Wolfenbüttel zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen verpflichtet, um die Infektion von Hausgeflügel zu vermeiden. Dies betrifft ausnahmslos auch Personen, die Geflügel in Kleinsthaltungen besitzen.

Der Kontakt zu Wildvögeln ist soweit wie möglich zu unterbinden. Insbesondere ist die Versorgung der Tiere so zu gestalten, dass Wildvögel zu Futter, Tränkwasser und Einstreumaterial keinerlei Zugang haben. Die Stallungen dürfen nicht von unbefugten Personen betreten werden. Außerdem ist grundsätzlich Schutzkleidung zu tragen. Zur Desinfektion des Schuhwerks sind geeignete Einrichtungen, beispielsweise Desinfektionsmatten, zu verwenden.

Schließlich sollten sich Tierhalter schon jetzt auf den Fall einer generellen Stallpflicht für Geflügel vorbereiten, die von der Veterinärabteilung gegebenenfalls angeordnet werden muss.