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Neue Wohngeldanträge sollten ab Januar gestellt werden

Neue Wohngeldanträge sollten ab Januar gestellt werden. Das empfehlen die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel. Hintergrund ist eine Wohngeldreform, nach der bundesweit ab 2023 voraussichtlich zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Haushalte Wohngeld erhalten können. Mit einem Antrag im Januar sichern sich Antragstellende einen Anspruch auf Zahlung ab dem Antragsmonat, wenn sie wohngeldberechtigt sind.

Viele Anträge erwartet

Aufgrund der erwarteten hohen Anzahl wird es den Verwaltungen voraussichtlich nicht möglich sein, alle Anträge sofort zu bearbeiten. Für die Antragstellerinnen und Antragsteller entstehen jedoch keine Nachteile, da das Wohngeld bei einem Wohngeldanspruch rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt wird. Da Wohngeld nur auf Antrag gewährt wird, müssen Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch keinen Wohngeldanspruch geltend gemacht haben, einen Antrag stellen aktiv werden.

Der Wohngeldbetrag erhöht sich 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld erhalten, müssen nichts tun. Die Bearbeitung bezüglich der neuen Wohngeldregelungen erfolgt automatisch.  

Anträge bei Stadt- und Landkreisverwaltung

Antragstellerinnen und Antragsteller können den Antrag abhängig vom Wohnort stellen:

Antragstellende, die in der Stadt Wolfenbüttel wohnen, können sich an das Bürgeramt, Abteilung Bürgerdienste und Wohngeld, wenden oder den Antrag auf der Internetseite der Stadt herunterladen (www.wolfenbuettel.de).

Antragstellerinnen und Antragsteller, die in anderen Gemeinden im Landkreis Wolfenbüttel wohnen, erhalten die Anträge online auf der Internetseite des Landkreises Wolfenbüttel (www.lkwf.de), in den Samt- und Einheitsgemeinden des Landkreises oder in der Kreisverwaltung selbst.