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Schöppenstedt, DE
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Maskenpflicht an den Schulen

In Anbetracht der hohen Corona-Inzidenzzahlen hat der Landkreis Helmstedt eine Maskenpflicht auch während der Unterrichtsstunden für Lehrkräfte und Schüler der weiterführenden Schulen und der Berufsschulen angeordnet. Grundschulen sind ausgenommen. Zuletzt waren immer wieder Schulen im Landkreis von Infektionen und Quarantänemaßnahmen betroffen: IGS Helmstedt, Lademann-Realschule, Gymnasium Anna-Sophianeum, Eichendorffschule, aber auch Grundschulen. Die Vorfälle ziehen in der Regel eine erhebliche Zahl an Kontaktpersonen nach sich, die wiederum aufwendig vom Kontakt-Nachverfolgungsteam begleitet werden müssen. Dies sei laut Landkreis derzeit kaum noch zu leisten. Daher sei die Maskenpflicht im Unterricht die aus infektiologischer Sicht einfachste und hilfreichste und daher erforderliche Maßnahme, um an dieser Stelle Infektionsketten zu brechen.