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»Kommunalpolitische Sitzungen werden kaum wahrgenommen«

Alle fünf Jahre werden in Niedersachsen die Ratsfrauen und Ratsherren in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, die Kreistagsabgeordneten und die Regionsabgeordneten sowie die Mitglieder der Stadtbezirksräte und Ortsräte für die etwa 2 125 kommunalen Vertretungen gewählt. Schöppenstedts Bürgermeisterin Andrea Föniger berichtet hier über die kommunalpolitische Arbeit vor Ort.

Kommunalpolitik ist verbunden mit Sitzungen (hier eine der Schöppenstedter SPD-Fraktion), Besprechungen und Arbeit und wird öffentlich wenig wahrgenommen, meint Bürgermeisterin Andrea Föniger

Allgemeine Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen fanden zuletzt am 12. September 2021 statt. Die Wahlperiode der Abgeordneten hat am 1. November 2021 begonnen und wird am 31. Oktober 2026 enden.


Innerhalb dieser Amtszeiten gibt es zahlreiche Sitzungen. In Schöppenstedt beispielsweise sind dies in diesem Jahr vier Ratssitzungen und mehr als ein Dutzend Ausschusssitzungen. Hier gibt es verschiedene Bereiche, die in den Ausschuss für Bau/Planung/Grundstücksangelegenheiten/Umwelt/Natur, den Umlegungsausschuss, den Verwaltungsausschuss, den Ausschuss für Jugend/Sport/Kultur und den Ausschuss für Wirtschaft/Finanzen gegliedert sind. Daneben gibt es in den Parteien interne Fraktionssitzungen, die bestimmte Themen vor- und/oder nachbereiten. Bei der SPD Schöppenstedt sind dies beispielsweise aktuell 18 zusätzliche Sitzungen. Hinzu kommen bei den Sozialdemokraten zwei Klausurtagungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten und mehrere Zusammenkünfte im hiesigen Ortsverein.


Daneben gibt es natürlich hier vor Ort noch den Samtgemeinderat Elm-Asse. Neben den üblichen Gemeindesitzungen, in denen alle Gewählten zusammenkommen, gibt es auch hier allein 20 Fraktionssitzungen. Die SPD und die Grünen/Bündnis 90 bilden vor Ort eine gemeinsame Fraktion.
Jede Sitzung bedarf zudem einer gewissen Vorbereitung auf die zu behandelnden Themen. Gesetze, Bauverordnungen, Finanz- und Haushaltpläne, Prüfungswesen, mittunter Personalfragen und Rechtsfragen, Vermögens- oder Stiftungsangelegenheiten. Hier muss man sich einlesen und im wahrsten Sinne »schlau machen«. Die Liste möglicher Themen ist umfangreich und mitunter kompliziert.


Alle Zusammenkünfte dienen dem Zweck, die Bürger bestmöglich zu vertreten und deren Anliegen und Wünsche gemäß der jeweiligen Verordnungslage zu berücksichtigen. Hier wird es auch immer wieder Kompromisse geben müssen. Doch gerade genau dieser Umstand ist ein Grundstein unserer gelebten Demokratie. In keinem anderen Staatssystem kann vom Bürger so umfangreich Einfluss genommen werden. Allgemein gelten in Deutschland freie und geheime Wahlen, die Aufteilung der Staatsgewalt bei Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung auf voneinander unabhängige Organe (Gewaltenteilung) sowie die Garantie der Grundrechte.


Aber zurück zur Kommunalpolitik: Beschlüsse und Festlegungen ordnen unser gemeinsames Zusammenleben. Hierbei sollte bei manchmal mehr oder weniger kritischer Beobachtung berücksichtigt werden, dass die Zusammensetzung der Räte und damit auch der Ausschüsse komplett abhängig von den Wahlergebnissen sind. In unserer Staatsverfassung und damit auch auf Kommunalebene basiert die »Herrschaft die Machtausübung« auf der Grundlage politischer Freiheit und Gleichheit. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Verantwortlichen in den hiesigen Stadt- und Samtgemeinderäten ehrenamtlich engagiert sind. Sie verrichten diese Aufgaben neben ihren beruflichen Herausforderungen.


Zuletzt noch ein Punkt, der immer mal wieder aufkeimt: die angeblich umfangreiche Vergütung der Kommunalpolitiker. Dazu muss man wissen, dass die Aufwandsentschädigungen für die Sitzungen zumeist unter dem Mindestlohn liegen. Es ist ein Ehrenamt!