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Erhebliche Leistungsverbesserungen beim Wohngeld

Durch eine diesjährige Reform erhalten bisherige Wohngeldbezieher ein höheres Wohngeld, da die allgemeine Entwicklung der Mieten und der Einkommen berücksichtigt wird. Für Menschen mit Schwerbehinderung sind die Freibeträge erhöht worden. Darauf weisen die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel hin. Außerdem können Menschen, die Wohngeld erhalten, eine Wolfenbüttel-Card beantragen und u. a. das  preiswerte Sozialticket erwerben.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Vorher muss bei einer der Wohngeldstellen ein Antrag gestellt werden. Für Bürger im Lankreis Wolfenbüttel Kreisgebiet ist das Amt für Soziales der Landkreisverwaltung zuständig. »Seit Anfang des Jahres gibt
es eine erhebliche Verbesserung bei der Wohngeldleistung. Bundesweit haben rund 180 000 Haushalte mit geringen Einkommen erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Bisher haben wir noch keinen großen Anstieg von Anträgen hier im Landkreis festgestellt. Ich vermute aber, dass es mehrere Haushalte gibt, die einen Anspruch haben, diesen aber nicht mit einem Antrag geltend machen. Ich möchte diese Menschen ermutigen, einen Antrag zu stellen«, so Sylvia Bender, Leiterin des Amtes für Soziales im Landkreis Wolfenbüttel.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum (Haus oder Eigentumswohnung) gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise sonstigen finanziellen Belastungen. Das Wohngeld wird ab Antragstellung in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Menschen, die  Transferleistungen wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, erhalten kein Wohngeld. Hier werden die Kosten für die Wohnung bereits bei den bestehenden Leistungen mitberücksichtigt. In Zukunft soll auch die Inflation für die Wohngeldberechnung berücksichtigt werden: Ab dem Jahr 2022 soll es eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes, eine sogenannte Dynamisierung, geben. Nähere Auskünfte und Beratung geben das Amt für Soziales des Landkreises Wolfenbüttel, 0 53 31/8 43 83. Anträge können auf www.lkwf.de/wohngeld heruntergeladen werden.