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Einschränkungen bei der Samtgemeindeverwaltung

Aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus hat die Samtgemeinde Sickte aus Vorsorgegründen entschieden, dass die Verwaltung nur noch eingeschränkt für den Publikumsverkehr erreichbar ist.

Bis auf Weiteres sind persönliche Vorsprachen in der Samtgemeindeverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ursache hierfür ist die Tatsache, dass die Samtgemeindeverwaltung aufgrund der
dynamischen Pandemieentwicklung ihre Betriebsabläufe so angepasst hat, dass mit täglich wechselnder Schicht jeweils rund die Hälfte der Mitarbeiter ihren Dienst am Arbeitsplatz in der Samtgemeindeverwaltung und die andere Hälfte ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachkommt. »Wir wollen vermeiden, dass im Falle einer Coronainfektion
innerhalb der Belegschaft weite Teile unseres Hauses unter Quarantäne gestellt werden. Deshalb haben wir einen
Schichtbetrieb eingerichtet, sodass in einem solchen Fall mindestens die Hälfte der Belegschaft nicht von einer etwaigen Quarantäne betroffen wäre und den Dienstbetrieb aufrechterhalten kann«, erklärt Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb. Damit sichergestellt ist, dass der für die jeweiligen Anliegen zuständige Mitarbeiter auch im Hause ist, wenn Bürger ihr Anliegen vortragen wollen, ist für die Dauer des Schichtbetriebs eine persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung unter 0 53 05/20 99–0 möglich. Zudem sollen Besucherströme reduziert werden. Beim Betreten der Verwaltung hat jeder Besucher eine selbst mitgebrachte Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und die geltenden Hygieneregeln zu beachten. Eheschließungen werden weiterhin
durchgeführt.