In diesem Jahr findet am 9. Juni in der Bundesrepublik Deutschland die 10. Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) statt. Aus diesem Grund sucht die Stadt Schöningen Bürger*innen, die bereit sind, als Wahlhelfer*in mitzuarbeiten.
Aufgabe der Wahlhelfer*innen ist es, in den sieben Urnenwahlbezirken die Wahlhandlung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und nach Schließung des Wahllokales das Wahlergebnis zu ermitteln. Die Wahllokale öffnen, soweit nichts anderes bestimmt ist, am Wahltag um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich ca. eine halbe Stunde vor Beginn der Wahlhandlung im Wahllokal, um Vorbereitungen zu treffen. Der/die jeweilige Wahlvorsteher/in teilt das Wahlpersonal in zwei Schichten ein, sodass keine ganztägige Anwesenheit erforderlich ist. Zur Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes wieder vollständig anwesend sein.
Wahlhelfer*in kann werden, wer wahlberechtigt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist. Der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin, der Schriftführer / die Schriftführerin und dessen StellvertreterIn erhalten zur Vorbereitung auf die Wahl die Möglichkeit, an einer Wahlschulung teilzunehmen. Die Wahlvorstände werden dazu schriftlich eingeladen. Für ihre Aufwendungen am Wahltag erhalten alle WahlhelferInnen eine Entschädigung.Weitere Informationen über die Aufgaben eines Wahlvorstandes finden Sie unter https://www.schoeningen.de/service-aemter/europawahl-2024/wahlen-allgemein
Haben Sie Interesse?
Interessierte Personen melden sich bitte im neuen Rathaus, Zimmer 8 bei Frau Winter unter der Telefonnummer 05352/512-263 oder nutzen das Formular auf der Homepage, um sich zu bewerben:
https://www.schoeningen.de/service-aemter/europawahl-2024/wahlhelferinnen-gesucht