Was kommt eigentlich nach dem Schulabschluss? Nicht jeder ist sich sofort darüber im Klaren, welche berufliche Richtung er einschlagen möchte. Oft hilft ein Bundesfreiwilligenjahr, um erste Erfahrungen zu sammeln oder Zeit zu überbrücken. Die Stadt Schöningen bietet dazu gleich drei spannende und vielseitige Einsatzgebiete: die Grundschule Schöningen, das Jugendfreizeitzentrum und die städtischen Kindertagesstätten.
Im Jugendfreizeitzentrum gehören u. a. die Unterstützung der pädagogischen Kräfte bei der Kinder- und Jugendarbeit zum Aufgabenfeld sowie die Mitarbeit am Ferienpass und bei Sonderveranstaltungen. In den städtischen Kindertagesstätten steht die Beschäftigung der Kinder im Mittelpunkt. Basteln, Vorlesen, Ausflüge, aber auch hauswirtschaftliche Aufgaben gehören dazu. In der Grundschule warten u. a. folgende Aufgaben: die Gestaltung von sportlichen und spielerischen Pausenangeboten sowie von Gemeinschafts- und Klassenräumen, die Begleitung und Unterstützung von Lerngruppen in Plus-Zeiten, von Ausflügen und Klassenfahrten, von Schulmannschaften zu Wettkämpfen und des Schwimmunterrichts sowie die Mitorganisation, Durchführung und Betreuung von Klassen-, Jahrgangs- und Schulprojekten. Der Dienst steht Männern und Frauen jedes Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Die Dauer kann zwischen sechs und zwölf Monaten variieren. Wichtige Voraussetzungen sind Offenheit und soziale Kompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Speziell für den Einsatz im Jugendfreizeitzentrum sind handwerkliches Geschick, körperliche Belastbarkeit und Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit hilfreich.
Die Stadt Schöningen gewährt
ein Taschengeld und Urlaub im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Darüber hinaus werden
die Beiträge zu den Sozialversicherungen
übernommen.
Nicht zu vergessen ist, dass während
der Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes
die Teilnahme
an Seminaren verpflichtend
ist.
Bewerben kann man sich
ab sofort. Der nächstmögliche
Starttermin ist der 1. August.
Weitere Informationen findet
man auf www.schoeningen.de.