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Sicherer Umgang mit Feuerwerk: Wichtige Hinweise und Verbote der Samtgemeinde Elm-Asse

Die Samtgemeinde Elm-Asse weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Fachwerkhäusern verboten ist.

Sicherer Umgang mit Feuerwerk: Wichtige Hinweise und Verbote der Samtgemeinde Elm-Asse

Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können und Tankstellen geboten.

Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Zudem wird um Beachtung folgender Hinweise gebeten:

  1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  6. Blindgänger“ nicht erneut zünden.
  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  9. Wer knallt muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.