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Mögliches Baugebiet »Am Krähenfelde« spaltet Grundstückseigentümer

Schöppenstedt will wachsen, doch die Erschließung von neuen Baugebieten ist für die Verantwortlichen der Stadt kein leichtes Unterfangen. Ein Beispiel? Die Kleingartenanlage »Am Krähenfelde«. Hier streben rund 50 Prozent der Grundstückseigentümer schon seit einiger Zeit nach Bauland, die andere Hälfte der Besitzer wiederum ist strikt dagegen. Um auszuloten, ob eine Umwandlung in ein Baugebiet unter diesen Umständen möglich ist, bestellte der Rat der Gemeinde einen Umlegungsausschuss. Eine Maßnahme, durch die sich die Gegner des Baugebietes zeitweise in die Enge getrieben fühlten.

Die Kleingartenanlage »Am Krähenfelde« soll in ein Baugebiet umgewandelt werden. Die Meinungen der Eigentümer sind gespalten. Mit einem Kompromiss soll nun zumindest ein Teil des Baulandes erschlossen werden Foto: Sebastian Nickel

Als angespannt, leicht aufgeheizt und von Verärgerung geprägt beschreibt Schöppenstedts Bürgermeisterin Andrea Föniger die Stimmung in der Anfangsphase der zweiten öffentlichen Sitzung des Umlegungsausschusses am 24. Mai im großen AWO-Raum im Kellergeschoss des Rathauses. »Es gab direkt einigen Gegenwind von den Grundstückseigentümern, die gegen die Erschließung des Baugebietes sind. Ängste vor Enteignung wurden preisgegeben, und direkte Anwohner der Kleingartenanlage fürchteten sich um ihr Wegerecht. Eine äußert negative Grundstimmung, die sich über mehrere Wochen aufgebaut hatte und zu Teilen auch das Ergebnis falscher Kommunikation in der ersten öffentlichen Sitzung des Umlaufausschusses war«, präzisiert das Stadtoberhaupt, das zur besagten ersten Sitzung vonseiten der Verwaltung nicht geladen war.


Erstmals persönlich anwesend, musste Föniger, die neben dem Leiter, einem Richter aus dem Landkreis Wolfenbüttel, sowie Vertretern aus Parteien und Verwaltung selbst dem Umlegungsausschuss angehört, mit viel Fingerspitzengefühl die Wogen glätten und Klarheit in die Angelegenheit bringen. »Nachdem unser Umlegungsausschuss vor einiger Zeit erstmals zusammenkam, fand die erste öffentliche Sitzung mit den Eigentümern statt. Ich mag nicht einzuschätzen warum, jedoch sind dabei wohl einige Missverständnisse entstanden, was die Gründe für die Bestellung des Umlegungsausschusses betrifft. Es galt für mich, Klarheit zu schaffen, zu moderieren und Kompromisse vorzuschlagen«, so die Bürgermeisterin, die seit vier Jahren im Amt ist.


Oft scheitert der Wunsch, Bauland zu schaffen am ungeeigneten Zuschnitt der zur Verfügung stehenden Grundstücke, an der fehlenden Erschließung, aber auch an den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten. Faktoren, die auch in der Kleingartenanlage »Am Krähenfelde« ein Baugebiet derzeit in weite Ferne rücken lassen. Es gilt also, eine Lösung zu finden, um bebaute und unbebaute Grundstücke zur Erschließung eines Gebietes neu zu ordnen. Eine Lösungsmöglichkeit ist im Baugesetzbuch vorgesehen und nennt sich »Umlegung« oder besser »Baulandumlegung«.


»Ein Umlegungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Nicht jedes Grundstück ist nach Lage, Form und Größe von vornherein als Baugrundstück geeignet. Beispielsweise ist bei einer bisher landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung ein anderer Grundstückszuschnitt vorhanden, als er für künftiges Bauland erforderlich ist. Zur Schaffung von Bauland müssen daher in solchen Fällen zunächst einmal die Grundstücksgrenzen verändert werden. In diesem Sinne dient die Bodenordnung der Neuordnung von Grundstücksverhältnissen und damit der Schaffung baureifer Grundstücke mit den dazugehörigen Straßen- und Grünflächen«, erklärt Föniger das komplizierte Prozedere, das im Streit zwischen Stadt oder Gemeinde und Eigentümern nicht selten vor Gericht landet.


Um Klagen zu vermeiden und gleichzeitig den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, leitete die Bürgermeisterin am Ende der zweiten öffentlichen Sitzung des Umlegungsausschusses, als sich die Gemüter dank ihrer klaren Ausführungen beruhigt hatten, einen Kompromiss ein, mit dem das Projekt »Baugebiet ›Am Krähenfelde‹« eventuell doch noch zur Zufriedenheit aller realisiert werden könnte. »Da sich die Grundstücke der Eigentümer, die für ein Baugebiet sind, in der einen Hälfte der Kleingartenanlage ballen, ist es durchaus möglich, das Baugebiet auf die Hälfte zu reduzieren. Ein Kompromiss, der Zustimmung fand und nun weiterverfolgt wird. Zunächst wird es eine schriftliche Abfrage geben, welche Eigentümer schlussendlich ein Baugebiet erschließen lassen möchten und welche nicht. Anschließend wird die Sachlage dann im Umlegungsausschuss neu besprochen und erneut in einer öffentlichen Sitzung diskutiert. »Wir alle sind gespannt, wie es weitergeht und hoffen zumindest auf ein abgespecktes Baugebiet, das Schöppenstedt ein Stück weit lebenswerter und attraktiver macht«, so Föniger abschließend.

Sebastian Nickel