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Schöppenstedt, DE
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Blutspenden retten Leben: Jetzt füreinander einstehen und Vorsorge treffen – Blutspendeaktion am 09.01.2024 in Schöppenstedt

Regelmäßige Blutspenden sind von lebensrettender Bedeutung, aber leider nimmt die Erkältungs- und Grippewelle sowie Coronaerkrankungen spürbar Fahrt auf. Wer sich krank fühlt, darf nicht Blut spenden. Das DRK-Schöppenstedt appelliert deshalb an alle Gesunden: „Bitte kommen Sie am 9.1. von 15 bis 19 Uhr zur Blutspende in die Eulenspiegelhalle und sichern Sie damit die Versorgung schwerkranker Patienten“.

Blutspenden sind an 365 Tagen im Jahr von überlebenswichtiger Bedeutung zur Versorgung von Patienten in Therapie und Notfallversorgung. Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sind auf ausreichende Blutreserven angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass gesunde Lebensretter jetzt Blut spenden, weil das Ausfallen der Menschen, die zwar Blut spenden möchten, dies aber krankheitsbedingt nicht können, sehr hoch ist. Ein Engpass muss in jedem Fall vermieden werden.

Blutspender sind „Lebensretter“. Mit einer Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten geholfen werden. Eine Vielzahl von Patienten verdankt ihr Leben fremden Menschen, die ihr Blut freiwillig und uneigennützig spenden. Neben Unfallopfern und Patienten mit Organtransplantationen sind vor allem Krebspatienten auf Blutpräparate angewiesen.

Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspendenden benötigt. Dazu organisieren die DRK-Blutspendedienste in Deutschland rund 43.000 Blutspendetermine im Jahr. Nach strengen ethischen Normen – freiwillig, gemeinnützig und unentgeltlich. Das DRK deckt auf dieser Grundlage mehr als 75 Prozent der Blutversorgung in Deutschland ab.  Grundsätzlich darf jeder gesunde Mensch ab einem Alter von 18 Jahren (voll geschäftsfähig) beim DRK zur Blutspende gehen. Frauen können 4-mal, Männer sogar 6-mal innerhalb von 12 Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Abstand von mindestens 56 Tagen liegen. Mitbringen sollten die Blutspender/innen ihren gelben oder digitalen Unfallhilfe- und Blutspenderpass sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Die bisherige Altersbegrenzung ist inzwischen aufgehoben.