loader-image
Schöppenstedt, DE
temperature icon 5°C
Bedeckt

3G Regelung und Anmeldung im Rathaus Königslutter

Königslutter am Elm.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bund die Corona-3G-Regelung am Arbeitsplatz eingeführt. Ab 24.11.2021 dürfen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete an ihren Arbeitsplatz. Diese 3G-Regelung gilt dann auch ab Montag, den 29.11.2021, für BesucherInnen der Stadtverwaltung. Sie haben vor Betreten der Stadtverwaltung ihren Impf- oder Genesenenstatus nachzuweisen. Dies kann durch Impfausweis oder QR-Code mit oder ohne Luca-, Corona-Warn-App und ähnlichen Apps geschehen. Alternativ dazu kann auch ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden. Die Antigen-Tests müssen von einer zertifizierten Teststelle stammen. Ein Selbsttest zuhause genügt nicht. Eine Liste über alle Teststellen im Landkreis Helmstedt finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.helmstedt.de. Die Tests in den Testzentren sind durch die auf Bundesebene wieder eingeführten sogenannten Bürgertests für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Die aktuelle Entwicklung der Corona-Situation und die räumlichen Gegebenheiten in den einzelnen Verwaltungsgebäuden machen es erneut erforderlich, dass zum Schutz der BesucherInnen sowie der Beschäftigten in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königslutter am Elm ab Montag, den 29.11.2021 grundsätzlich die Dienstleistungen nur nach individueller Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail) angeboten werden können.

Soforttermine sind bei Verfügbarkeit der Beschäftigten möglich. An den Zugängen der Rathausgebäude sowie im Eingangsbereich des Rathauses 1 hängen entsprechende Listen mit Durchwahlnummern aus. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadt@koenigslutter.de. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass jede Person beim Besuch der Verwaltungsgebäude verpflichtet ist, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.