Helmstedt. Im Landkreis Helmstedt können die verschärften Maßnahmen der „Coronanotbremse“ vorerst wieder zurückgenommen werden. Weil der Landkreis am Mittwoch (28. April 2021) fünf Werktage lang unter dem 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lag, sind die zusätzlichen Einschränkungen der „Bundesnotbremse“ hinfällig.
Konkret bedeutet das, dass sich im Landkreis Helmstedt wieder mehr Menschen treffen dürfen, und zwar ein Haushalt plus zwei Personen eines anderen Haushalts; Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nach wie vor nicht mit. Außerdem fällt die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr weg. So dürfen wieder alle Bürgerinnen und Bürger auch in dieser Zeit ihre Wohnung auch ohne triftigen Grund verlassen. Der Einzelhandel darf Termin-Shopping nach dem Click & Meet Prinzip ohne Corona-Testnachweis anbieten. Der Landkreis hat zu den wesentlichen Regelungen auf Basis der unterschiedlichen Inzidenzen auf seiner Homepage verschiedene Merkblätter veröffentlicht.
In den letzten Tagen ist die Rechtslage durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Niedersächsischen Corona-Verordnung sowie einer Anzahl von Allgemeinverfügungen für alle sehr verwirrend gewesen. Unzählige Anfragen haben hierzu den Krisenstab erreicht. Neu ist, dass die maßgebliche Größe für die Bemessung der 7-Tages-Inzidenz nach dem Infektionsschutzgesetz die Zahlen des Robert-Koch-Instituts auf dessen Internetseite ist. Kommunen, deren Inzidenz über 100 liegt, fallen unter die neue Gesetzgebung des Bundes, d.h. die Regelungen der „Notbremse“. Für alle anderen Kommunen gilt nicht das neue Bundesrecht, sondern vielmehr Landesrecht, also die Niedersächsische Corona-Verordnung. Sie geht teilweise in ihren Vorgaben über die Bundesregelungen hinaus, obwohl sie Regelungen für niedrigere Inzidenzen trifft. Die Verschärfung der Bundesregelungen trifft beispielsweise bei den Vorgaben zum Schulbetrieb und zur Kindertagesbetreuung zu. Die Kategorie einer „Hochinzidenzkommune“ gibt es nicht mehr, da Kommunen über Inzidenz von 100 unter die „Notbremse“ fallen.
Für die Kommunen ist bindend festgelegt worden, wann die Allgemeinverfügungen hinsichtlich der Verschärfungen oder Lockerungen zu erlassen sind und zu wann die daraus folgenden Lockerungen und Verschärfungen in Kraft zu treten haben. Eine Beurteilung, ob die Entwicklung nach deren Einschätzung von Dauer ist, darf nicht mehr erfolgen. Die Kommune hat auch keinen Spielraum bezüglich der zu treffenden Maßnahmen.
Der Landkreis hat nun per Allgemeinverfügung die Aufhebung der „Notbremse“ bekannt geben, so dass seit Freitag (30. April 2021) erfreulicherweise die Lockerungen gelten.
Nach Landesrecht werden alle Schulen wieder Unterricht im Wechselmodell (Szenario B) anbieten und für die Kindertagesstätten gilt der eingeschränkte Regelbetrieb. Auch diese Änderungen mussten zuvor mit Allgemeinverfügung bekannt gemacht werden.
Insgesamt sei die neue Situation „mehr als erfreulich“, so Herr Landrat Gerhard Radeck, da sie auch zeige, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an die Vorgaben halten und gemeinsam daran mitwirken, weitere Schritte in Richtung Öffnung zu gehen. Hierzu zählt auch die gute Inanspruchnahme der mittlerweile zahlreichen Schnelltestzentren im gesamten Landkreis. Herr Radeck appelliert nochmals an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bitte lassen Sie sich testen und nutzen Sie das Angebot!“.
Auf der Homepage der Kreisverwaltung finden sich eine aktuelle Übersicht über alle
Testzentren unter www.helmstedt.de/buergertestung.