Sicherer Umgang mit Feuerwerk: Wichtige Hinweise und Verbote der Samtgemeinde Elm-Asse

Die Samtgemeinde Elm-Asse weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Fachwerkhäusern verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können und Tankstellen geboten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen […]